Rechtsanwälte

Im Jahr 1999 haben die Rechtsanwälte Christoph Domernicht und Fenimore Frhr. v. Bredow die Kanzlei gegründet. Seit 2000 ist das Team verstärkt durch Rechtsanwalt Eckhard Wölke.

Damit ist die Kanzlei in der Lage, ihren Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Beamten- und Dienstrecht, Medienrecht, Strafrecht, allg. Zivilrecht sowie Familienrecht fachlich hochqualifizierte Leistungen anzubieten.

Rechtsanwalt Christoph Domernicht

geb. 1965 in Frankfurt a/M

  • Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth, 1. Staatsexamen 1991
  •  Referendariat in Hamburg, 2. Staatsexamen 1995 in Hamburg
  •  Rechtsanwalt seit 1995

Schwerpunkte meiner Tätigkeit bilden das Arbeitsrecht, Medienrecht sowie der Gewerbliche Rechtsschutz.

Zugleich habe ich seit 1999 die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben.

Christoph Domernicht

Rechtsanwalt Fenimore Frhr. v. Bredow

geb. 1964 in Köln

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Erbrecht, allg. Zivilrecht

  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Gründung der Kanzlei Domernicht & v. Bredow 1999
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001
  • Fachanwaltskurs für Erbrecht 2012 erfolgreich absolviert
  • Mitglied im Kölner Anwaltverein
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied in der Deutsche Anwalts‑, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht DANSEF e.V.
  • Vorstandsmitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft DASV e.V.
  • Vorstandsmitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte VDAA e.V.
  • Vorstandsmitglied im Verband Deutscher Anwälte VDA e.V.
Fenimore Frhr. v. Bredow

Rechtsanwalt Eckhard Wölke

geb. 1965 in Frankfurt a/M

  • trat nach dem Abitur 1982 in den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen ein
  • nach einem schweren Dienstunfall als Beamter beim Polizeipräsidium Köln wurde er in den Ruhestand versetzt
  • Studium der Rechtswissenschaft 1990 bis 1994 an der Universität zu Köln
  •  als Rechtsanwalt tätig seit 1997

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Beamtenrecht und die Verteidigung/Vertretung von (Polizei-)beamtinnen und Beamten in Straf- und Disziplinarverfahren.

Daneben führt er Verfahren nach Verkehrsunfällen sowie Schmerzensgeldverfahren für (Polizei-)beamte, z.B. nach Widerstand sowie auch Verfahren im Familienrecht.

  • Mitglied im Vorstand des Vereins „Soforthilfe nach gravierenden Unfällen“ e.V. (www.se-v.de).
  • von 1999 bis 2013 nebenamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln, Fachbereich Öffentliches Dienstrecht.
  •  Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei verschiedenen Behörden der Polizei in NRW und Polizeien anderer Bundesländer, bei der Bundespolizei und beim Zoll zu Themen wie:
  •  Fragen und Problemkreise in Verfahren zur Dienstunfallanerkennung
  •  Verfahren zur Feststellung der Polizeidienst- und allgemeinen Dienstunfähigkeit
  •  Sonderrechtsfahrten / Strafverfahren und Regress von Beamten, z. B. nach Verkehrsunfall
  •  Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
  •  Zeugen in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
  •  Straf- und Disziplinarverfahren gegen Beamte
  •  Verfahren gegen Beamte nach (tödl.) Schusswaffengebrauch
Eckhard Wölke
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