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Beamten- und Dienstrecht

Selbst durch einen Dienstunfall in den Ruhestand versetzt ist Herr Rechtsanwalt Wölke auch im Bereich des Beamtenrechts tätig. Eine Mandatsübernahme ist nach vorhergehender Absprache bundesweit möglich.

Verfahren in diesem Bereich drehen sich z. B. um die Anerkennung eines Unfallgeschehens als Dienstunfall i. S. d. § 31 BeamtVG.

Daneben geht es um Ansprüche der Beamtinnen und Beamten gegen ihren Dienstherrn auf Unfallausgleich oder Unfallruhegehalt aus den Vorschriften des BeamtVG. Verfahren in denen die Frage der Polizeidienst- und/oder allgemeinen Dienstfähigkeit zu klären ist gehören ebenso wie Verfahren im Beihilferecht dazu. Da es in der Sachentscheidung zumeist um medizinische Fragestellungen geht bestehen auch Kontakte zu Ärzten und Psychologen mit denen auftretende Sachfragen erörtert werden können.

Zum Disziplinarrecht als weiterem Teil des Beamtenrechts werden hier wegen der regelmäßigen Sachnähe in den Fällen unter dem Begriff „Strafverteidigung“ Anmerkungen gemacht. '